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Allgemeine Teilnahmebedingungen
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Nachfolgend finden Sie die aktuellen Teilnahme-Bedingungen, deren Kenntnisnahme und Akzeptanz Sie mit Ihrer Anmeldung bestätigen... | |
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Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen des Berufsbildungswerkes Leverkusen sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sie ist schriftlich vorzunehmen und verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Falls vom BBL keine anders lautende Nachricht eingeht, können Sie zum betreffenden Termin am Kurs teilnehmen.
Sollte die Kursgebühr ganz oder zu Teilen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden, so benötigen wir eine Kosten-Übernahme-Erklärung. Ein entsprechender Vordruck wird Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugestellt.
Das Berufsbildungswerk ist lediglich Kursveranstalter. Sämtliche eventuell notwendigen Prüfungsmodalitäten (spez. Zulassungsbedingungen) sind von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer eigenverantwortlich zu klären. Das BBL kann in diesem Sinne nur beratend tätig sein.
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Die in den Kursbeschreibungen genannten Stundenzahlen beziehen sich auf Unterrichtsstunden (45 Minuten).
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Der/die Teilnehmer/in hat die Gebühren für die Veranstaltungen unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Meister-Bafög) spätestens bis zum Veranstaltungstag bzw. zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie Gebühren für kursinterne Tests sind in der Regel in den Kursgebühren enthalten. Abweichungen von dieser Festlegung sind den speziellen Kursbeschreibungen zu entnehmen.
Die Teilnehmer/innen erhalten zur Bezahlung sämtlicher Gebühren eine Rechnung, die nach Erhalt unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens zu bezahlen ist, da sonst keine Verbuchung vorgenommen werden kann. Die Fälligkeit zu Beginn des Seminars gilt auch für Langzeitkurse (Dauer über sechs Monate). Das Berufsbildungswerk bietet jedoch Ratenzahlung an, - die Zahlungsmodalitäten sind in diesem Fall in der Gesamtrechnung angegeben.
Die Verwaltungsgebühr bei zusätzlicher Rechnungserstellung oder Mahnung beträgt 10,00 €. Von dieser Maßnahme unberührt bleibt das Recht, bei Zahlungsverzug die Gebühren per Nachnahme oder durch ein Inkassoinstitut einzuziehen. Bei Langzeitkursen behält sich das Berufsbildungswerk das Recht vor, Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer nach Mahnung solange vom Lehrgang auszuschließen, bis die Zahlungsrückstände beglichen wurden.
Die Nicht-Teilnahme am Seminar/Kurs entbindet die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht von der Zahlungsverpflichtung!!
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